Hinweise
Dies ist ein kostenloser Testbetrieb. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und unter welchen Bedingungen Mitarbeiter einem anderen Betrieb überlassen werden dürfen, regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; das ist im Einzelfall zu prüfen.
Für Betriebe des Baugewerbes gilt § 1b AÜG. Wortlaut ansehen
Verboten ist das Verleihen in einen Baubetrieb. Beschäftigte aus einem Baubetrieb an einen Betrieb außerhalb des Baugewerbes abzugeben, ist davon nicht erfasst.
Hinweis für Betriebe des Baugewerbes. § 1b des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) lautet in Satz 1 und 2 (Auszug): „Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist unzulässig. Sie ist gestattet a) zwischen Betrieben des Baugewerbes und anderen Betrieben, wenn diese Betriebe erfassende, für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge dies bestimmen, b) zwischen Betrieben des Baugewerbes, wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit mindestens drei Jahren von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird.“ Satz 3 enthält eine weitere Ausnahme für Betriebe des Baugewerbes mit Geschäftssitz in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums. Vollständiger Wortlaut: gesetze-im-internet.de/a_g/__1b.html — Dieser Hinweis ist keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls.
Vollständiger Wortlaut auf gesetze-im-internet.de
Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung. Stand 2026-10-06. Quellen am Ende der Seite. Die Bewertung eines Einzelfalls kann nur ein Fachanwalt oder die zuständige Kammer vornehmen.
Stand dieser Anwendung
Diese Seite ist ein kostenloser Testbetrieb.
Fassung craftship-24. Die technische Versionskennung wird auf Anfrage mitgeteilt.
Was angezeigt und was nicht geprüft wird
Was andere Betriebe sehen
Alles, was Sie bei Ihrem Betrieb eintragen, ist für andere angemeldete Betriebe sichtbar. Für personenbezogene Daten einzelner Beschäftigter gibt es kein Feld; Anzahl, Qualifikation und Zeitraum genügen. Auch in freie Textfelder gehören sie nicht.
Tarifbereich
Die Angabe zum Bau-Tarifbereich ist eine Selbstauskunft. Die Plattform prüft das nicht und sperrt nichts; sie zeigt Ihnen nur den gesetzlichen Hinweis, wenn er zutreffen kann.
Nachweise
Die fünf Angaben zu Handwerksrolle, Meisterbetrieb, Erlaubnis, Haftpflicht und Unbedenklichkeitsbescheinigung sind freiwillig. Die Plattform prüft nichts davon und verlangt keine Unterlagen; im Profil steht Ihre Angabe als Eigenangabe gekennzeichnet.
Bewertungen
Bewertungen kann nur abgeben, wer einen bestätigten Einsatz mit dem Betrieb hatte. Sie sind sofort sichtbar und werden nicht geprüft.
Dieses System
Dies ist ein kostenloser Testbetrieb. Bestätigungen und Benachrichtigungen werden als E-Mail verschickt.
Welche Rolle Craftship hat
Craftship stellt die Vermittlung und die Unterlagen bereit. Vertragspartner sind immer die beteiligten Betriebe. Craftship wird nicht Arbeitgeber, nicht Entleiher und übernimmt keine Einsatzleitung.
Was in der Vorschau erfasst wird
Während der Vorschau wird vermerkt, ob die Grundfunktionen arbeiten: dass der Zugang zu dieser Seite benutzt wurde oder die Anmeldung daran gescheitert ist, dass ein Konto angelegt und eine Adresse bestätigt wurde, dass ein Betrieb und ein erster Eintrag entstanden sind. Vermerkt wird jeweils nur, dass es geschehen ist, mit Datum und Uhrzeit. Der Vermerk enthält keine Adressen, keine Namen und keine Inhalte. Es werden keine Klicks verfolgt und keine Daten weitergegeben. Der Vermerk dient allein dazu, Fehler zu finden und zu beheben.
Wie diese Seite gebaut ist
Der Projektplan beschreibt Ziel, Funktionen, Bedienung, Aufbau, Datenmodell, Sicherheit, Tests, offene Entscheidungen und Ausbaustufen in neun Kapiteln.
Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung. Stand 2026-10-06. Quellen am Ende der Seite. Die Bewertung eines Einzelfalls kann nur ein Fachanwalt oder die zuständige Kammer vornehmen.